Das sollten Sie wissen!

Was versteht man unter Pflegebedürftigkeit?

Der Zeitpunkt, wann ein Mensch pflegebedürftig ist, wird im Alltag sehr individuell beurteilt. Schließlich kann schon eine Grippeerkrankung zu einem Pflegebedarf führen. Deshalb hat der Gesetzgeber den Begriff der Pflegebedürftigkeit im Pflegeversicherungsgesetz SGB XI definiert. Es definiert, ob Leistungen aus der Pflegekasse bezogen werden können. Mit der Reform der Pflegeversicherung 2018 wurde der gesetzliche Begriff der Pflegebedürftigkeit nochmals erweitert.

 

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Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Anspruch auf Pflegeleistungen haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Die Geld- und Sachleistungen sind zweckgebunden an die Pflege im ambulanten Bereich, im stationären Bereich besteht eine andere Finanzierungsystematik.

 

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Was bedeutet Verhinderungspflege?

Die Pflege eines Angehörigen oder einer nahestehenden pflegebedürftigen Person ist eine sowohl psychisch als auch physische Herausforderung. Aufgrund der meist zeitintensiven Pflege wird das eigene Privatleben stark eingeschränkt und die eigenen Bedürfnisse werden vernachlässigt. Wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, welche die Verhinderungspflege bietet, können kurzfristige Termine unkompliziert wahrgenommen werden und das Privatleben kann aufrechterhalten werden. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.

 

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Ist die Beratung kostenlos?

Wie ist die gesetzliche Regelung für eine Pflegeberatung?

Alle Versicherten, die Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung (private und gesetzliche Krankenversicherungen) erhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Das gleiche gilt auch für Versicherte, die zwar noch keine Pflegeleistungen erhalten, aber diese beantragt haben.

 

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