Verhinderungspflege

Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen auch mal einen Urlaub. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen.

 

Von Verhinderungspflege spricht man also

  • wenn die Pflege zu Hause stattfindet
  • die reguläre Pflegeperson verhindert ist
  • die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt wird

Kostenträger der Verhinderungspflege:

Die Pflegekasse - bei Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Sie eine Erstattung von bis zu maximal 1.612 Euro pro Jahr.

 

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