Ambulanter Pflegedienst bietet unter den Betreuungsmaßnahmen persönliche Hilfeleistungen, wie Unterstützung bei der Orientierung und Gestaltung des Alltags und im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten der Pflegebedürftigen an.
Von pflegerischen Betreuungsmaßnahmen spricht man also
Kostenträger der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen:
Die Kosten der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen werden erstattet, beispielsweise gemäß den Sätzen der Pfelgeversicherung, Entlasstungsleistungen in Höhe von 125 Euro sowie Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 - 5 bis maximal 1.612 Euro.