Im Herbst 2020 hat der ambulante Pflegedienst der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg seine Tätigkeit aufgenommen – ganz im Sinne von NERIA – einem jüdisch-hebräischen Frauenvornamen mit der Bedeutung „die Freude Spendende“. Er ist Ausdruck und zugleich Identifikationsmerkmal mit dem Träger des Dienstes. Der Name ist leicht auszusprechen, gut zu merken und weckt Neugier.
Neugierig sind wir auf Sie: Angehörige von pflegebedürftigen Menschen in Nürnberg und Umgebung, die wir ansprechen wollen. Und wir sind neugierig auf Sie, unseren zukünftigen Patienten und Patientinnen. Ihnen werden wir unsere ganze pflegefachliche Kompetenz zu Gute kommen lassen. Durch und mit dem Engagement des neuen Teams bei der notwendigen Unterstützung in Ihrem häuslichen Lebensbereich will der Dienst Ihnen täglich wertschätzend und respektvoll Freude in Ihrer Pflegesituation im gewohnten Zuhause spenden! Mit unseren auch russischsprechenden Mitarbeiter*innen ist eine gute sprachliche Verständigung gesichert.
Der Zeitpunkt, wann ein Mensch pflegebedürftig ist, wird im Alltag sehr individuell beurteilt. Schließlich kann schon eine Grippeerkrankung zu einem Pflegebedarf führen. Deshalb hat der Gesetzgeber den Begriff der Pflegebedürftigkeit im Pflegeversicherungsgesetz SGB XI definiert
Anspruch auf Pflegeleistungen haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Die Geld- und Sachleistungen sind zweckgebunden an die Pflege im ambulanten Bereich, im stationären Bereich besteht eine andere Finanzierungsystematik.
Die Pflege eines Angehörigen oder einer nahestehenden pflegebedürftigen Person ist eine sowohl psychisch als auch physische Herausforderung. Aufgrund der meist zeitintensiven Pflege wird das eigene Privatleben stark eingeschränkt und die eigenen Bedürfnisse werden vernachlässigt.
Alle Versicherten, die Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung (private und gesetzliche Krankenversicherungen) erhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Das gleiche gilt auch für Versicherte, die zwar noch keine Pflegeleistungen erhalten, aber diese beantragt haben.