Was bedeutet Verhinderungspflege?

Die Pflege eines Angehörigen oder einer nahestehenden pflegebedürftigen Person ist eine sowohl psychisch als auch physische Herausforderung. Aufgrund der meist zeitintensiven Pflege wird das eigene Privatleben stark eingeschränkt und die eigenen Bedürfnisse werden vernachlässigt. Wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, welche die Verhinderungspflege bietet, können kurzfristige Termine unkompliziert wahrgenommen werden und das Privatleben kann aufrechterhalten werden. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.

 

Voraussetzungen:

  • Verhinderungspflege ist erst ab einer vorherigen Pflege von mindestens sechs Monaten beanspruchbar (Vorauspflege).
  • Die Ersatzpflege geschieht durch einen ambulanten Pflegedienst oder Privatperson, wobei diese nicht bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sein darf.
  • Bei der Pflegeperson muss ein von Pflegegrad 2 -  Pflegegrad 5 vorliegen.

 

Leistung und Kostenübernahme für Verhinderungspflege

Es gibt eine maximale Kostenerstattung von bis zu 1.612 Euro für erbrachte Leistungen aus der Verhinderungspflege im Jahr. Daraus ergibt sich auch der Umfang, welcher durch Verhinderungspflege gegeben ist. Verhinderungspflege kann stundenweise in Anspruch genommen werden oder für einen längeren Zeitraum. Die Abrechnung einer Ersatzpflege erfolgt überwiegend stundenweise, die Beanspruchung dieses Dienstes jedoch eher tageweise. Der genaue Abrechnungsvorgang ist am besten bei der zuständigen Pflegekasse zu erfragen.

 

Handelt es sich bei der Ersatzpflege, um eine Person einschließlich dem 2. Verwandtschaftsgrad (Eltern, Großeltern, Kinder etc.) oder eine Person, welche mit der pflegebedürftigen Person zusammenlebt, wird die Kostenerstattung auf den 1,5fachen Betrag des Pflegegeldes beschränkt. Die Leistungen der Verhinderungspflege umfassen die Grundpflege und die Behandlungspflege der pflegebedürftigen Personen. Hierbei zählt die Hilfe bei der Körperpflege mit entsprechenden Pflegehilfsmitteln, die Unterstützung bei Ausscheidungen, bei der Ernährung und Bewegung zur Grundpflege. Die Behandlungspflege umfasst die Unterstützung und Ausführung aller hauswirtschaftlicher Tätigkeiten wie z.B. Kochen, Einkaufen, Reinigungsarbeiten etc.

 

Kostenübernahme & Rückerstattung

Die Verhinderungspflege kann neben den professionellen Pflegediensten, auch von Nachbarn, Freunden usw. ausgeübt werden, so dass unter anderem Fahrtkosten oder Verdienstausfälle für die entsprechenden Helfer entstehen können. Demnach werden nicht nur die Kosten, welche in Zusammenhang eines ambulanten Pflegedienstes entstehen erstattet, sondern auch die Kosten, welche entstehen, wenn eine Privatperson die Ersatzpflege übernimmt. Eine vorherige Beantragung der Pflegehilfe ist nicht zwingend notwendig, die Kostenerstattung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Es ist darauf zu achten jegliche Nachweise und Belege, beispielweise über den Kauf von Pflegehilfsmitteln oder ähnliches aufzubewahren, um sie bei den entsprechenden Pflegekassen einzureichen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten Sie kostenlos. In der Regel übernimmt der Anbieter die Abrechnung mit der Kasse und versendet die Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenlos nach Hause.

 

Pflegegeld trotz Verhinderungspflege?

Eine Pflege in den eigenen vier Wänden ist von vielen Menschen gewünscht und trägt zum Wohlbefinden der betroffenen Personen bei. Zur Sicherstellung der Pflege erhält man das Pflegegeld. Kommt es nun zur Verhinderungspflege über einen längeren Zeitraum, so wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds bis zu sechs Wochen weiterhin an die Pflegebedürftigen gezahlt. Wenn es hingegen nur zu einer stundenweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege kommt, d. h. weniger als acht Stunden innerhalb von zwei Tagen, dann wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

 

Beantragung

Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt bei der entsprechenden Pflegekasse. Es muss ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson gestellt werden. Zusätzlich empfiehlt sich ein entsprechendes Abrechnungsformular beizulegen, welches alle in Zusammenhang mit der Pflegevertretung aufgekommenen Kosten in Form von Quittungen und Rechnungen, darlegt. Man hat bis zum 31.12. eines Jahres Zeit und Gelegenheit, die Verhinderungspflege zu nutzen und sich Kosten erstatten zu lassen.

 

Kombination aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege kann im Gegensatz zur Verhinderungspflege auch ohne eine Vorauspflege in Anspruch genommen werden. Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf eine Kurzzeitpflege. Diese erfolgt dann meist stationär und nicht im häuslichen Umfeld. Wenn die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wurde und die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind, können 50% des Ersatzpflegegeldes benutzt werden. Für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gilt jeweils die gleiche Höhe der Kostenübernahme von 1.612 Euro. Das heißt, dass 806 Euro aus der Kurzeitpflege auf das Geld der Verhinderungspflege aufgerechnet werden kann und dann insgesamt 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.