Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Unter körperbezogenen Pflegemaßnahmen definiert man alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen.

 

Dabei handelt es sich um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege

a) Körperpflege
b) Ernährung
c) Mobilität

a) Körperpflege

Die Körperpflege umfasst nicht nur die Hilfe beim Waschen des Körpers, des Gesichts und der Haare sowie das Putzen der Zähne, auch die Unterstützung beim Stuhlgang sowie beim Wasserlassen sind mit gemeint. Bei der großen Grundpflege führt man eine Ganzkörperwäsche durch, bei der kleinen Grundpflege wird lediglich eine Wäsche bestimmter Körperregionen vorgenommen.

 

b) Ernährung

Wenn man in der Grundpflege von Ernährung spricht, ist damit nicht die Nahrungsbeschaffung bzw. die Essenszubereitung gemeint. Diese Erledigungen fallen unter die hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel auch der Hausputz etc.
Die Ernährung in der Grundpflege meint ganz konkret den Vorgang des Essens bzw. der Nahrungsaufnahme.

 

c) Mobilität

Auch hier ist wieder nur die Mobilität der Person an sich gemeint, nicht etwa Mobilität in der Stadt, beim Einkaufen etc. Auch diese Bereiche fallen wieder unter die hauswirtschaftliche Versorgung. Mobilität in der Grundpflege bezieht sich auf das Aufstehen und zu Bett gehen, das An- und Ausziehen und dem freien Bewegen in der Häuslichkeit.

 

Kostenträger der erbrachten Leistungen:
Die Kosten der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, also der Pflege in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege, werden in der Regel gemäß den Sätzen der Pflegeversicherung anteilig von der Pflegekasse getragen. Die Leistungen können jedoch auch von der Krankenkasse finanziert werden, sofern sie unter die häusliche Pflege fällt, also von einem Arzt verordnet wurde.

 

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