Grundpflege ist die Gesamtheit aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen.
Dabei handelt es sich um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege
Die Leistungen der Grundpflege:
Man unterscheidet zwischen einer großen und einer kleinen Grundpflege, je nachdem, welche Hilfe die pflegebedürftige Person hinsichtlich der Körperpflege benötigt. Die große Grundpflege ist eine umfassendere Pflege, die angewandt wird, wenn umfassendere Hilfe benötigt wird.
Dies äußert sich dann beispielsweise daran, dass keine Teilkörperwäsche, sondern eine Ganzkörperwäsche vorgenommen wird.
a) Körperpflege in der Grundpflege
Die Körperpflege umfasst nicht nur die Hilfe beim Waschen des Körpers, des Gesichts und der Haare sowie das Putzen der Zähne, auch die Unterstützung beim Stuhlgang sowie beim Wasserlassen sind mit gemeint. Bei der großen Grundpflege führt man eine Ganzkörperwäsche durch, bei der kleinen Grundpflege wird lediglich eine Wäsche bestimmter Körperregionen vorgenommen.
b) Ernährung in der Grundpflege
Wenn man in der Grundpflege von Ernährung spricht, ist damit nicht die Nahrungsbeschaffung bzw. die Essenszubereitung gemeint. Diese Erledigungen fallen unter die hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel auch der Hausputz etc.
Die Ernährung in der Grundpflege meint ganz konkret den Vorgang des Essens bzw. der Nahrungsaufnahme.
c) Mobilität in der Grundpflege
Auch hier ist wieder nur die Mobilität der Person an sich gemeint, nicht etwa Mobilität in der Stadt, beim Einkaufen etc. Auch diese Bereiche fallen wieder unter die hauswirtschaftliche Versorgung. Mobilität in der Grundpflege bezieht sich auf das Aufstehen und zu Bett gehen, das An- und Ausziehen und dem freien Bewegen in der Häuslichkeit.
Kostenträger der Grundpflege:
Die Kosten der Grundpflege, also der Pflege in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege, werden in der Regel gemäß den Sätzen der Pflegeversicherung anteilig von der Pflegekasse getragen. Die Leistungen der Grundpflege können jedoch auch von der Krankenkasse finanziert werden, sofern sie unter die häusliche Pflege fällt, also von einem Arzt verordnet wurde.